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Justiz

Ein Anwalt erklärt, ob Gina-Lisa wirklich Schmerzensgeld zahlen muss

Einer der Männer, den Gina-Lisa Lohfink fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt hatte, fordert jetzt 100.000 Euro. Das Model habe seine Reputation zerstört.
Gina-Lisa Lohfink im Februar 2017 beim Revisionsprozess gegen das Urteil des Kammergerichts | Foto: Imago | Olaf Wagner

Es gibt Neuigkeiten im Fall Gina-Lisa. Wir erinnern uns: 2016 war nicht nur das Jahr, in dem Donald Trump zum US-Präsidenten gewählt wurde und viel zu viele Helden unserer Jugend von uns gingen. Es war auch das Jahr, in dem die mutmaßliche Vergewaltigung von Gina-Lisa Lohfink die Nation spaltete. Das Model stand vor Gericht, weil sie sich gegen den Vorwurf wehrte, eine Vergewaltigung erfunden zu haben.

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Die ehemalige GNTM-Kandidatin hatte 2012 behauptet, von ihren Bekannten Sebastian C. und Paris F. vergewaltigt worden zu sein. Ein Video der vermeintlichen Tat zeigte die seltsam entrückt wirkende Blondine, wie sie "Nein" und "Hör auf" sagte – was die öffentliche Debatte zusätzlich befeuerte.

Das Amtsgericht Berlin verurteilte Lohfink schlussendlich wegen Falschaussage zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro. Nun hat das Berliner Landgericht außerdem entschieden, dass sie sich nicht mehr zu dem Fall äußern darf. Eine Unterlassungsklage endete am 14. Juni damit, dass die 30-Jährige einem Vergleich zustimmte und sich damit dazu verpflichtete, nicht mehr öffentlich von einer Vergewaltigung zu sprechen oder zu behaupten, dass man ihr K.O.-Tropfen verabreicht hätte.

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Sebastian Castillo Pinto, der die Unterlassungsklage einreichte, scheint dies nicht genug zu sein. Zumindest kündigte sein Anwalt Christian Gerlach Medienberichten zufolge eine weitere Zivilklage gegen das Model an. Der Grund: Sein (nicht namentlich genannter) Mandant wäre über Jahre hinweg in der Öffentlichkeit als Vergewaltiger diffamiert worden.

"Frau Lohfink hat zwei Jahre lang Lügen über meinen Mandanten verbreitet – und damit Kasse gemacht", wird Gerlach von Spiegel Online zitiert. Gegenüber der dpa äußerte er: "Wir fordern Schmerzensgeld und Schadenersatz. Wir wollen mindestens 100.000 Euro."

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Laut einem Bericht von Spiegel Online habe sich Pinto schon während es Prozesses im vergangenen Jahr von Lohfinks Anwältin an den Pranger gestellt und von den Medien als "Bösewicht" verurteilt gefühlt. Im Sat.1-Frühstücksfernsehen erklärte er im August 2016, sein Ansehen und seinen Job verloren zu haben. "Die Nummer hat auch mein Leben zerstört."

Aber: Wie realistisch ist es, dass der Kläger mit seiner Forderung tatsächlich durchkommt?


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"Mit Hinblick auf die vorangegangene Verurteilung wegen falscher Verdächtigung hat eine zivilrechtliche Klage grundsätzlich gute Aussichten", erklärt der Benjamin Grunst, der als Rechtsanwalt auf den Bereich Sexualstrafrecht spezialisiert ist. Grundsätzlich hätten die vorangegangenen Strafprozesse zwar nichts mit dem aktuellen Verfahren zu tun, dass Gina-Lisa Lohnfink aber bereits verurteilt wurde, könnte eine Indizwirkung für den Zivilprozess haben. Vorausgesetzt, die Ermittlungsakten werden als Beweis vorgebracht. Das hängt allerdings vom Kläger ab.

"Im Zivilprozess gilt der Beibringungsgrundsatz", erklärt Grunst. "Dieser besagt, dass der Kläger die anspruchsbegründenden Tatsachen vortragen und unter Beweis stellen muss." In anderen Worten: Die Ermittlungsakten und die diversen Medienberichte wird der Kläger sicherlich mitbringen, das Sextape womöglich eher zu Hause lassen.

Doch woran bemisst man, ob oder inwiefern der Prozess das Leben des Musikers "zerstört" hat? "Bei materiellen Schadensersatzansprüchen muss der Kläger den konkreten Schaden vortragen, der durch die Beklagte kausal verursacht worden sein soll", sagt Grunst. Hätte sie ihm also das Auto zerkratzt, müsste sie ihm den entstandenen Schaden zahlen. Bei Schmerzensgeldansprüchen hingegen liegt es im Ermessen des Gerichts, wie hoch die Summe am Ende tatsächlich ausfällt. Und das hängt wiederum ganz davon ab, welche Beweismittel in dem Zivilprozess eingebracht werden.

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Die Forderung von 100.000 Euro ist Grunsts Einschätzung nach allerdings nicht abwegig. "Wenn man hier einen Vergleich zum Fall Kachelmann zieht, liegt die Höhe der Forderung nicht im utopischen Bereich", erklärt er. Der Moderator stand im März 2010 wegen Vergewaltigung vor Gericht, wurde aber freigesprochen – auch wenn die Richter laut einem Bericht der Zeit erklärten, dass ihr Urteil nicht darauf beruhe, "dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist."

Seine ehemalige Geliebte wurde letztendlich zu einer Zahlung von mehr als 7.000 Euro verurteilt. Vom Axel Springer Verlag bekam Kachelmann 395.000 Euro, da das Medienhaus massiv seine Persönlichkeitsrechte verletzt und ihn verleumdet habe.

"Ob die Klage auch in der geforderten Höhe Erfolg hat, gilt es abzuwarten", erklärt Grunst abschließend zum Fall Gina-Lisa. Kachelmanns ursprüngliche Forderung gegenüber Axel Springer belief sich auf 2,25 Millionen Euro.

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