Wenn dich dein Nachbar ungestraft beim Umziehen filmt
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Verbrechen

Wenn dich dein Nachbar ungestraft beim Umziehen filmt

Spanner rechtlich zu verfolgen, ist schwierig. Opfer wie Katja* entscheiden sich deswegen für ein Leben hinter Jalousien.

Katja* steht vor dem Spiegel in ihrem WG-Zimmer in Wien und probiert ein Top an. Die Sonne scheint hell in ihr Zimmer, es ist früher Nachmittag im Mai. Plötzlich entdeckt sie im Augenwinkel eine Silhouette im Haus gegenüber: Ihr Nachbar steht am Fenster und beobachtet sie. In seiner Hand hält er eine Videokamera. Katja läuft in die Küche und holt ihr Handy. Als sie in ihr Zimmer zurückkommt, steht der Mann immer noch am Fenster.

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Katja streckt ihm den Mittelfinger entgegen, er filmt aber unbeirrt weiter. Erst als Katja ihr Handy zückt und zurück filmt, verschwindet der Mann im Schatten. Diese Szene wird sich in den kommenden Monaten wiederholen. Der Nachbar filmt in Katjas Zimmer und auch ihre Mitbewohnerin sieht ihn immer wieder. Angst vor einer Strafe hat er offensichtlich nicht. Aber warum eigentlich nicht?

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Ein Spanner macht sich in Österreich nicht strafbar, solange er nur schaut. Das Filmen ist hingegen eine Grauzone. Mit etwas Fantasie fällt es unter den Stalking-Paragraphen, der "Beharrliche Verfolgung" seit 2006 in Österreich verbietet. Im deutschen Paragraph heißt es zwar "Nachstellung", er ist im Wortlaut aber fast identisch. Die Bestimmungen sind nicht für Fälle wie den von Katja geschaffen worden, denn der typische Stalking-Fall sieht anders aus: Der Ex-Freund, der immer wieder vor der Haustür steht, am Arbeitsplatz auftaucht und dutzende Male pro Tag anruft.

"Ich würde nicht ausschließen, dass auch das Filmen in die Wohnung unter Stalking fallen könnte", glaubt Elisabeth Rech von der Rechtsanwaltskammer Wien im Gespräch mit Broadly. "Ob das Filmen alleine als Aufsuchen von Nähe gedeutet werden kann, ist Interpretationssache." Das bedeutet für Betroffene wie Katja vor allem eines: Das Strafrecht schützt sie wahrscheinlich nicht.

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"Ich habe fast das Gefühl, dass es ihn nicht mehr gibt, wenn ich in der Dunkelheit lebe."

Noch am Tag des Vorfalls erkundet sie mit ihrem Freund das Haus gegenüber. Von einer Anwohnerin, die unter dem Spanner wohnt, erfährt sie den Namen des Mannes. Die Nachbarin erzählt, er habe eine Frau und zwei Töchter.

Einen Tag später geht Katja mit den Informationen zur Polizei. Sie zeigt den Polizisten ihr verwackeltes Handyvideo, auf dem die Silhouette des Mannes dennoch zu erkennen ist. Die Beamten warnen sie, dass die Beweislage bei einem solchen Fall extrem schwierig ist. Auch sonst sind sie von der Geschichte wenig überzeugt. "Eine Anzeige wird sich nicht ausgehen", wird ihr erklärt. So richtig "traumatisiert" sähe Katja sowieso nicht aus. Der Fall ist für die Polizisten erledigt, den Namen des Nachbars schreiben sie sich nicht auf.

Katja geht zurück in ihre WG, zurück in ein Zimmer, in dem sie sich zum ersten Mal nicht mehr sicher fühlt. Und die Vorfälle häufen sich. Immer wieder steht der Nachbar mit einer Kamera vor dem Fenster und filmt sie. Schützen kann sie sich nur, indem sie auch tagsüber die Jalousien schließt. "Ich habe fast das Gefühl, dass es ihn nicht mehr gibt, wenn ich in der Dunkelheit lebe", erklärt Katja. Trotzdem bleibt die Wut: "Der hat das Recht, mich mein Leben lang zu filmen. Das ist doch kein Zustand!"


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Katja weiß nicht, was mit den Videos passiert, die der Mann von seinen Nachbarinnen macht. Vielleicht stellt er sie ins Internet, vielleicht teilt er sie mit Freunden, vielleicht behält er sie für sich. Falls er sie verbreitet, macht er sich klar strafbar. In Österreich ist es verboten, Fotos oder Videos zu verbreiten, die den "höchstpersönlichen Lebensbereich" einer Person verletzen. Das Filmen in die Wohnung fällt darunter. Ein reiner Verdacht reicht der Staatsanwaltschaft für eine Anklage allerdings nicht. Katja müsste also beweisen können, dass ihr Nachbar Videos von ihr verbreitet. In der Praxis ist das nahezu unmöglich, unwahrscheinlich ist es allerdings nicht.

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Voyeuristische Pornos erfreuen sich schließlich steigender Beliebtheit. Je authentischer das Material wirkt, umso besser. Laut Experten bedeutet das allerdings auch, dass nur noch schwer zu unterscheiden ist, ob hier tatsächlich Unwissende gefilmt wurden, oder es sich um Darstellerinnen und Darsteller handelt, die nur so tun, als würden sie die Kamera nicht bemerken. Die Vorstellung, dass intime Szenen ungewollt im Netz erscheinen, dürfte auf Betroffene zusätzlich traumatisierend wirken.

"Es kann nicht sein, dass es ein rechtlicher Graubereich bleibt, wenn Frauen in ihren Schlafzimmern ohne ihre Einverständnis gefilmt werden."

Was können Menschen, die Opfer von Spannern werden, also tatsächlich unternehmen, wenn das Gesetz sie nicht schützt und Polizeibeamte sie nicht ernstnehmen? Barbara Ille von der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie empfiehlt auf Nachfrage, sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Diese helfe dabei, die Situation einzuschätzen. Wenn sich die betroffene Person am Ende für eine Anzeige entscheide, komme eine Prozessbegleiterin mit zur Polizei. Dann sei es wichtig, jedes Vorkommnis genau zu dokumentieren.

"Das ist natürlich ein Widerspruch. Die Opfer tun einerseits alles, um so wenig wie möglich damit konfrontiert zu werden. Auf der anderen Seite sind ihre Chancen höher, wenn alle Situationen dokumentiert sind. Da muss man abwägen", rät Ille. Es gibt Alternativen: Die Notrufberatung für vergewaltigte Frauen und Mädchen schrieb gemeinsam mit einer Frau einen Brief an ihren Spanner und bat ihn aufzuhören, wie Ursula Kussyk von der Beratungsstelle erzählt. Es funktionierte. "Das Herstellen von Öffentlichkeit kann Wunder wirken", sagt sie gegenüber Broadly.

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Die Unterstützung des Umfelds spielt jedenfalls eine große Rolle für die Betroffenen. "Am wichtigsten ist es, ihnen zu glauben und die Situation ernst zu nehmen", erklärt Ille. "Tipps zur Verhaltensänderung sind unangebracht. Im eigenen Zimmer kann man tun und lassen, was man will, ohne Angst davor haben zu müssen, beobachtet und gefilmt zu werden."

Katja will, dass ihr Fall an die Öffentlichkeit gelangt. Sie möchte eine Diskussion anstoßen – über Datenschutz und Privatsphäre, über Videokameras in Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt. "Wir müssen dafür kämpfen, dass sich die Gesetze anpasse", sagt sie. "Es kann nicht sein, dass es ein rechtlicher Graubereich bleibt, wenn Frauen in ihren Schlafzimmern ohne ihre Einverständnis gefilmt werden. Und ich bin bestimmt nicht die einzige Betroffene."

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*Name von der Redaktion geändert