Bloß kein Baby: Frauen mit geistiger Behinderung haben bei der Verhütung keine Wahl
Illustration: Martin Cuer

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Körperliche Selbstbestimmung

Bloß kein Baby: Frauen mit geistiger Behinderung haben bei der Verhütung keine Wahl

Statt die Frauen richtig aufzuklären, bekommen sie oft die gesundheitlich bedenkliche Dreimonatsspritze – ein unhaltbarer Zustand.

Unsere Themenreihe widmet sich den Eingriffen in die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung, denen Frauen mit geistiger Behinderung ausgesetzt sind. Alle Artikel findet ihr hier.

Bienchen und Blümchen. Kondome, die über Bananen gerollt werden. Sehr lange oder sehr kurze Gespräche mit den Eltern. Erinnerungen an Aufklärung über Sex, Lust und Verhütung sind vielfältig bis unangenehm – aber sie sind da. So ungenügend die meisten Verhütungsmethoden auch in der Schule behandelt werden und so heteronormativ Sexualität häufig erklärt wird, ein gewisses Maß an Informationen bekommen die meisten irgendwann an die Hand.

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Doch es gibt eine Gruppe von Frauen, in deren körperliche Selbstbestimmung systematisch eingegriffen wird. Frauen mit geistiger Behinderung wurden lange Zeit weniger umfänglich aufgeklärt als nicht-behinderte Menschen, und auch heute noch wird vielen von ihnen wenig Selbstbestimmung zugetraut. Das ist auch deswegen so gefährlich, weil Menschen mit Behinderung eben durchaus eine Sexualität haben und diese auch ausleben wollen – sie wissen im Zweifelsfall nur eben nicht wie.

"Sexualität und Lust bei geistig behinderten Menschen ist nach wie vor tabuisiert", bestätigt Simone Hartmann von der Beratungsstelle pro familia in Nürnberg. Sie begleitet seit drei Jahrzehnten Menschen mit Behinderungen bei den Themen Liebe, Sexualität und Verhütung. Hinzu kämen häufig antiquierte Vorstellungen über die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung und eine große Angst, dass die Frauen schwanger werden könnten. Statt mit den Betroffenen auf Augenhöhe zu sprechen und sie angemessen aufzuklären, werde ihnen oft das vermeintlich sicherste, auf jeden Fall ein kostengünstiges Mittel gegen Schwangerschaften verabreicht, das keine regelmäßige Einnahme seitens der Frau erfordert: die Dreimonatsspritze.


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Das umstrittene Verhütungsmittel wendet deutschlandweit nur etwa ein Prozent der Frauen an. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt es "nur Frauen, die andere Methoden nicht vertragen oder nicht mit ihnen zurechtkommen". Der Grund: Die Dreimonatsspritze kann deutlich negativere Auswirkungen auf den Körper haben als beispielsweise die Pille. Bei etwa jeder zweiten Anwenderin bleibt die Menstruation komplett aus. Eine weitere Nebenwirkung kann unter anderem die Abnahme der Knochendichte sein, weswegen man auch nicht länger als zwei Jahre am Stück mit der Spritze verhüten soll. Trotzdem wird sie überdurchschnittlich vielen Frauen mit geistiger Behinderung verschrieben – weil es einfacher ist, als Frauen mit geistiger Behinderung angemessen aufzuklären und zu betreuen.

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"Dreimonatsspritze, ja super, am besten alle aus der Wohngruppe, da muss der Arzt nur alle drei Monate kommen."

Wie groß bei Frauen mit geistiger Behinderung die Unterschiede zwischen selbstbestimmter und verschriebener Verhütung sind, zeigt sich, wenn man mit den Frauen spricht. Eine von der Bundesregierung finanzierte repräsentative Studie offenbarte systematische rechtswidrige Eingriffe in die Reproduktionsfreiheit geistig behinderter Frauen: Von den 1.561 befragten Frauen im Alter von 16 bis 65 Jahren waren nur 37 Prozent überhaupt jemals sexuell aktiv – trotzdem verhütete ein Großteil der befragten Frauen, 18 Prozent waren sogar sterilisiert. Auch die Wahl des Verhütungsmittels ist frappierend unterschiedlich: Während geistig behinderte Frauen in eigenem Haushalt nur zu etwa zwei Prozent die Dreimonatsspritze anwenden und damit in etwa im Bundesdurchschnitt liegen, sind es in Heimen ganze 43 Prozent der Frauen.

"Da wird nach praktischen Erwägungen entschieden: 'Dreimonatsspritze, ja super, am besten alle aus der Wohngruppe, da muss der Arzt nur alle drei Monate kommen'", erzählt Hartmann. Es sei weder Regel noch Ausnahme, dass praktische statt individuelle Gründe bei der Verhütung entscheidend seien. Außerdem seien Ärzte bei Menschen mit Behinderung eher dazu verleitet, Schwangerschaften um jeden Preis ausschließen zu wollen. Nicht wenige Eltern würden erzählen, dass die Frauenärztin empfohlen habe, einfach mal das Sicherste zu nehmen. "Da wird die Dreimonatsspritze als – verkürzt gesagt – ungesündeste Variante empfohlen, weil sie praktisch ist: keine Menstruation mehr, in der Pflege einfach."

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In einer Befragung gaben 53 Prozent an, sich mit der Dreimonatsspritze behandeln zu lassen, weil Ärzte oder Betreuende ihnen gesagt hätten, sie sollen das tun.

Verschreiben Ärztinnen und Ärzte bei geistig behinderten Frauen tatsächlich großzügiger die Dreimonatsspritze als bei Frauen ohne Behinderung? Broadly sprach dazu mit Ursula Windemuth. Sie ist Gynäkologin und betreut seit 16 Jahren Frauen mit geistiger Behinderung aus Heimen. "Die Dreimonatsspritze ist natürlich sehr sicher, aber man muss im Grunde immer im Einzelfall entscheiden: Macht das bei der jungen Frau Sinn?", sagt sie. Dass viele Frauen mit geistiger Behinderung die Dreimonatsspritze nutzen, erkläre sich durch Grunderkrankungen, die dann andere Verhütungsmittel ausschließen. Hinzu kämen häufige Probleme mit der Menstruationshygiene bei Frauen mit geistiger Behinderung. "Ich persönlich vermeide das, weil die Spritze wirklich Langzeitwirkungen hat, aber manchmal sagt man: OK, das ist wirklich die beste Variante, um eine Schwangerschaft zu verhüten und gleichzeitig ein Blutungsproblem zu behandeln."

Insgesamt sei es aber die Pflicht der Ärzteschaft, eine individuelle Verhütung zu finden. "Bei Frauen, die kooperativ sind, ist es immer die bessere Alternative, eine Mini-Spirale einzulegen. Die wirkt fünf Jahre und man hat auch eine sehr, sehr sichere Verhütung", erklärt die Gynäkologin. Andererseits ginge das bei manchen nur unter Vollnarkose, und da müsse man wiederum zwischen Narkose und regelmäßiger Spritze abwägen. Aber auch ein weiterer Aspekt wird von Windemuth mitberücksichtigt: "Was wäre, wenn dann doch ein Kind entstehen würde? Wie hundertprozentig sicher muss es dann letztendlich sein?"

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Überlegungen wie diese entstehen aus einem Fürsorgegedanken, der je nach Behinderung durchaus angemessen sein kann. Der aber häufig dazu führt, dass Frauen mit geistiger Behinderung in ihrer Entscheidung beeinflusst werden. So gaben in der Befragung ganze 53 Prozent an, sich mit der Dreimonatsspritze behandeln zu lassen, nachdem Ärzte oder Betreuende ihnen gesagt hätten, sie sollen das tun. Gleichzeitig fehlt es nach wie vor vielen Frauen mit geistiger Behinderung an Informationen und der Befähigung, ihre Optionen selbstständig abwägen zu können.

Eine selbstbestimmte Entscheidung kann auch bedeuten, ein unsicheres Verhütungsmittel zu nutzen – oder gar keins.

"Zunächst müssen hier wohl die entsprechenden Fachkräfte und Ärzte aufgeklärt werden, die häufig noch von antiquierten Vorstellungen ausgehen. Einerseits bezogen darauf, wie sich Sexualität entwickelt und welche Bedeutung sie hat. Andererseits aber auch bezogen auf die Fähigkeiten von Frauen mit geistiger Behinderung, Sexualität und Partnerschaft zu leben", sagt Ulla Schmidt, Bundestagsabgeordnete und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, einem Verein, der sich als Selbsthilfevereinigung versteht und die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung vertritt. Frauen mit geistiger Behinderung können sich heutzutage theoretisch vielfältig zu Sexualität informieren und Informationen zu Sexualität, Verhütung und Kinderwunsch lägen auch in leichter Sprache vor. Zusätzlich gebe es Kurse, in denen das Thema behandelt würde, sagt die ehemalige Gesundheitsministerin Schmidt.

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Stellenweise mangelt es jedoch an einer flächendeckenden Versorgung mit eben diesen Angeboten. Nicht jede Gynäkologin oder jeder Gynäkologe hat Informationsmaterialien in leichter Sprache vorrätig, nicht alle Frauen mit geistiger Behinderung bekommen die Möglichkeit, Kurse zu besuchen. Frauen können sich durchaus selbst für eine Verhütungsform entscheiden, wenn man sie lässt – man muss sie aber informieren.

"Es geht eigentlich um eine Haltung", sagt auch Simone Hartmann von pro familia in Nürnberg. Man müsse sich sagen: "Ich nehme diese Menschen ernst und schaue, dass ich sie befähige, möglichst selbst zu entscheiden, was sie wollen. Und ich respektiere diese Entscheidung." Eine selbstbestimmte Entscheidung kann eben auch bedeuten, ein vergleichsweise unsicheres Verhütungsmittel – oder gar keins – zu nutzen, eine Familie zu planen oder ganz auf Sex zu verzichten. Hartmann kann zwar die Ängste und Vorurteile von Fachkräften, Betreuern und Eltern verstehen, wünscht sich aber mehr Respekt für die Betroffenen. "Zu sagen, 'Na dann schauen wir mal, dass da niemand ein Kind bekommt.', ist einfach zu wenig."

Irmi musste noch bis zum 53. Lebensjahr die Pille nehmen – obwohl sie mit Anfang 30 sterilisiert wurde.

Dabei bedarf jeder ärztliche Eingriff einer Einwilligung, die nur erfolgen kann, wenn die behandelte Person auch versteht, was der Eingriff bedeutet. Gabriela Hockertz von der Caritas in Berlin erklärt: "Solange die Betreute einwilligungsfähig ist, wenn sie Art, Bedeutung und Tragweite der ärztlichen Maßnahme und deren Risiken erfassen und ihren Willen danach bestimmen kann, entscheidet sie selbst; der Betreuer darf nicht in eine Behandlung einwilligen." Doch inwiefern die Frauen tatsächlich Maßnahmen und Risiken abschätzen können, ist fraglich.

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Irmi ist 67 Jahre alt und lebt mit einer geistigen Behinderung. Sie erzählt Broadly – unter der Bedingung, nur ihren Vornamen zu nennen –, dass sie noch bis zum 53. Lebensjahr die Pille nehmen musste – und das, obwohl sie mit Anfang 30 sterilisiert wurde. Hat ihr Frauenarzt mit ihr gar nicht über Verhütung gesprochen? "Nein, darüber hat der nicht geredet", sagt sie. "Der hat bloß gesagt, als ich 53 war und meine Regel ausgesetzt hat, ich soll die absetzen." Irmi weiß nicht, ob das dann mit ihren Wechseljahren zu tun hatte. Nur, dass sie die Pille nehmen sollte, "um nicht schwanger zu werden". Falls gesundheitliche Gründe für die Einnahme der Pille vorlagen, wurden sie der Frau nicht verständlich gemacht. Schwanger werden können hätte sie nach ihrer Sterilisation in jedem Fall nicht mehr.

Selbst wenn Pille und Dreimonatsspritze in ihrer empfängnisverhütenden Funktion genutzt werden, gibt es doch eine Sache, vor der sie die Frauen nicht schützen können: sexuell übertragbare Krankheiten. Ein Thema, das laut Hartmann von pro familia gegenüber Menschen mit Behinderung viel zu selten angesprochen wird. Schützen würden Kondome, doch die sind für viele schwierig zu benutzen. "Das ist natürlich komplizierter: man muss das üben, erklären, vielleicht viel Zeit investieren, damit der Mann dann ein Kondom richtig benutzt", sagt die Expertin. "Man muss vielleicht auch welche zur Verfügung stellen. Das gibt es auch alles, aber das ist nicht die Regel in Einrichtungen." Der Wille und die Geduld, zu zeigen, wie man ein Kondom richtig benutzt, sei nicht immer da. Auch deswegen würde man sich so auf die Verhütung der Frauen fokussieren, glaubt sie.

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Immerhin: Obwohl noch viel zu tun ist, hat sich in den vergangenen Jahren viel geändert. "Es ist heute sowohl bei jungen Eltern als auch bei Einrichtungen und Mitarbeitenden viel deutlicher im Bewusstsein, dass sexuelle Entwicklung, sexuelle Wünsche und sexuelle Selbstbestimmung zum Leben dazu gehören", erklärt Hartmann. Sie werde sehr viel häufiger als noch vor zehn Jahren eingeladen, sexualpädagogische Schulungen zu geben. Und auch Eltern würden häufiger als früher die Sexualität als Teil eines glücklichen und erfüllten Lebens ihrer Kinder anerkennen. "Ich bin überzeugt, dass sich da schon sehr viel verändert hat. Trotzdem ist der Weg noch lang." Wahrscheinlich hilft am Ende vor allem eins: offen reden. Und Menschen mit geistiger Behinderung befähigen, an allen Teilen des Lebens teilzunehmen und mitzubestimmen. Auch und gerade bei den Fragen, wie sie Sex haben und ob sie Kinder bekommen wollen.

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