FYI.

This story is over 5 years old.

Verbrechen

Im Umgang mit weiblichen Opfern ist die Polizei noch immer überfordert

Die Hemmschwelle, zur Polizei zu gehen, liegt für Frauen, die belästigt, bedroht oder angegriffen werden, sehr hoch. Ein Grund dafür könnte der polizeiliche Umgang mit diesen Frauen sein, deren Opfersein nicht mit der Straftat endete.
Foto: Katii Bishop | Lizenz: CC0

„Warte mal, ist Pograpschen jetzt verboten oder nicht?", fragt die junge Polizistin ihren Kollegen. „Da war ja was mit dem Paragraphen." Barbara* steht fassungslos daneben und sagt laut: „Ja, ist es!" Sie ist auf der Polizeiwache, um eine sexuelle Belästigung anzuzeigen. Ein Mann hat sie am Tag zuvor in der Straßenbahn angefasst. Am Po und am Oberschenkel. Niemand im Waggon hat die Tat gesehen, Barbara war wie versteinert. Bei Opfern von sexualisierter Gewalt ist dies eine häufige Reaktion.

Anzeige

Claudia Hofer, Diplomsozialarbeiterin beim Autonomen Frauenzentrum Linz, beschreibt diese Starre gegenüber Broadly einerseits als Zusammenbruch des körperlichen Selbstverteidigungssystems aus Angst, andererseits als „Totstell-Reflex", bei dem sich der Körper reflexartig ausklinkt, um zu überleben. Zudem besteht eine Verletzung der sexuellen Integrität oft auch nur aus einer kurzen Berührung. Bis das Opfer das Erlebte einordnen kann, kann der Täter schon wieder weg sein.

Mehr lesen: Was junge Menschen wirklich über Feminismus denken

Seit dem 1. Januar gehört das Grapschen nach Po und Oberschenkel in Österreich zum Straftatbestand des präzisierten § 218 StGB. So gab es laut APA bis Ende Juli dieses Jahres bereits 889 Anzeigen, im gesamten Vorjahr waren es 1.097. Zur Anklage kam es in diesem Jahr in bisher 242 Fällen, im Vorjahr waren es insgesamt 246. Außerdem wurden 2015 826 Fälle von Vergewaltigung (§ 201 StGB) angezeigt, von denen es in 117 Fällen zu einer rechtskräftigen Verurteilung kam. Im selben Jahr kam es zu 248 Anzeigen wegen Geschlechtlicher Nötigung (§ 202 StGB), wovon 51 rechtskräftig verurteilt wurden. Die Zahlen stammen aus der polizeilichen sowie gerichtlichen Kriminalstatistik.

In Deutschland kam es laut polizeilicher Kriminalstatistik im Jahr 2015 zu 7.022 Fällen von Vergewaltigung und sexueller Nötigung und zu 12.627 Fällen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses. In beiden Ländern ist die eindeutige Mehrheit der Opfer weiblich.

Anzeige

Keine offiziellen Zahlen gibt es bei der sogenannten Dunkelziffer, also jenen Delikten, die eben nicht angezeigt werden. Laut einer vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen herausgegebenen Studie aus dem Jahr 2001 beträgt diese in Österreich bei Gewalt an Frauen 1:5, das bedeutet, dass ein Delikt angezeigt wird, während es fünf andere nicht werden. Bei Sexualdelikten beträgt dieses Verhältnis 1:10. In Deutschland soll sogar nur eine von 20 Taten zur Anzeige kommen.

Barbara hat sich schließlich überwunden, zur Polizei zu gehen. „Warum haben Sie ihm nicht gleich eine reingehauen?", fragt die Beamtin als erstes. Barbara schluckt, fühlt sich angegriffen und sagt, sie konnte nicht. Sie wird später erzählen, dass sie sich furchtbar fühlt deswegen, wie ein Angsthase. Dass sie sich als emanzipierte, selbstbestimmte Frau sich nicht gegen den Angriff gewehrt hat. „Warum sind Sie nicht gleich danach zur Polizei gegangen?", fragt die Polizistin weiter.

Warum haben Sie ihm nicht gleich eine reingehauen? Warum sind Sie nicht gleich danach zur Polizei gegangen?

„Ich konnte die Reaktion nicht fassen. Es wurde so hingestellt, als würde ich übertreiben.", erzählt sie. Barbara wird suggeriert, dass sie übertreibe, sie selbst schuld sei, weil sie sich nicht gewehrt hat. Wie hätte der fremde Mann denn sonst wissen sollen, dass sie das nicht wollte? Ob die beiden Beamten das tatsächlich so interpretierten, ist unklar, eine gefährliche Täter-Opfer-Umkehr ist es trotzdem. Für Barbara war die Anzeigenerstattung bei der Polizei mindestens so schlimm wie die ihr zugrundeliegende Straftat.

Anzeige

Es ist nicht die einzige Geschichte, die so abläuft. Es sind sogar zu viele Geschichten, die von unprofessionellen und zynischen Polizeibeamten erzählen, die Frauen in solchen Situationen eigentlich helfen und ihnen Sicherheit geben sollten, anstatt es ihnen noch schwerer zu machen.

In der Kriminologie wird die erneute Opferwerdung durch Reaktionen des Umfelds als sekundäre Viktimisierung bezeichnet. Diese umfasst die negativen psychischen und sozialen Folgen für das Opfer, die nicht aus der Straftat selbst erwachsen, sondern erst durch diejenigen, die mit dieser und der primären Viktimisierung befasst sind, sprich Polizei, Medien, Gerichte. So können etwa mangelndes Einfühlungsvermögen, Bagatellisierungen, Äußerungen von Zweifel, Mitschuldvorwürfe und Parteiergreifung für den Täter das Risiko dieser zweiten Opferwerdung erhöhen. Diese kann, wie in Barbaras Beschreibung, genauso schlimm sein wie die erste und genauso große Schäden anrichten.

Mehr lesen: Die Hälfte aller Männer findet, dass Sexismus kein Problem mehr ist

Dina Nachbaur, Geschäftsführerin beim Weissen Ring, erklärt im Gespräch mit Broadly, wie essentiell die Rolle der Polizei und der Gerichte für Opfer ist. „Sie gelten als Repräsentanten der Gesellschaft, das heißt, dass die Opfer ihre Reaktionen als Reaktionen der gesamten Gesellschaft interpretieren. Daher können diese besonders traumatisierend sein." Ihren Erfahrungen nach kommen derartige Fehlreaktionen „immer noch viel, viel zu oft vor". Der Weisse Ring organisiert aus diesem Grund Trainings mit der Exekutive, um ihnen das Problem näher zu bringen. „Viele Beamte reagieren erschrocken, weil es ihnen gar nicht bewusst war, welche bedeutende Rolle sie gerade bei sensiblen Delikten im Heilungsprozess der Opfer einnehmen", erzählt Nachbaur. Für sie ist es aber auch eine Generationenfrage. „Jüngere Beamte machen das besser, sie verstehen ihre Arbeit öfters als Zusammenarbeit mit den Opfern, nicht nur als Ermittlungstätigkeit."

Anzeige

Esther* hat ähnliche Erfahrungen mit der Polizei gemacht. Wie viele junge Frauen spricht sie sich auf Twitter gegen Faschismus und Sexismus aus. Sie erhält oft Zustimmung, für viele Männer sind ihre selbstbewussten Posts aber eine Provokation. Auf die alltäglichen Beschimpfungen und Diskreditierungen folgte vergangenes Jahr ein Stalker, der ihren Account kaperte, sie auf rechtsextremen und pornographischen Seiten anmeldete und ihre persönlichen Daten veröffentlichte. Er schickte ihr Droh-Mails von Adressen, die sich selbst wieder löschten, schien immer zu wissen, wo sie sich aufhielt. Er ließ ihr alte Fotos von ihr zukommen, von denen sie selbst nicht wusste, dass sie existierten.

Vieles davon hat Esther öffentlich gemacht. Neben Solidarität bekam sie vor allem Ratschläge wie „Steh' doch drüber! Es gibt so viele Idioten im Internet. Wenn du sie ignorierst, verschwinden sie von selbst." Und schließlich „Geh' doch zur Polizei." Was für diese Erklärer das Ende eines Traumas zu markieren scheint, ist für viele Frauen eine Fortsetzung. Auch für Esther, da die Polizei nicht nur mit Ignoranz und einer unzeitgemäßen Internet-Inkompetenz, sondern auch mit respektlosen Fragen reagierte. Etwa danach, ob ihr die Pornos denn wenigstens gefallen hätten, solche Filme seien doch schön. Zum Schluss wurde ihr das Gefühl gegeben, sie sei selbst schuld, weil sie soziale Medien nutzte. Und da es sich nicht um Drohungen und Angriffe im echten Leben, sondern im Internet handelte, konnte die Polizei nichts weiter machen. „Danach war ich nicht mehr bei der Polizei", erzählt sie.

Anzeige

Bis heute hat sie es auf eigene Faust bei der Meldestelle Cybercrime des Innenministeriums versucht, Tipps von Expertinnen und Anwälten geholt, auf Helplines zurückgegriffen. Sie wollte zur Staatsanwaltschaft gehen, doch müsste sie dafür wieder erst zur örtlichen Polizeiwache, um eine Aussage zu machen. Das macht ihr Angst. Sie hofft, dass sich das mit dem Stalker verläuft. Die sonstige Belästigung auf Twitter ist ungebrochen, diese anzuzeigen scheint Esther jedoch vollkommen sinnlos. Seit dem 1. Januar 2016 ist „Cybermobbing" nach § 107c im StGB zwar ein Tatbestand, jedoch muss diese „Ehrverletzung" auch „für eine größere Zahl von Menschen" wahrnehmbar sein.

Auch für Natascha Strobl, Aktivistin bei der antifaschistischen „Offensive gegen Rechts", sind sexistische Beleidigungen in den sozialen Medien Alltag. Als ihr nach einem TV-Auftritt zum Thema Pegida in einer Mail geraten wurde, sich die Pille danach zu besorgen, sollte sie am nächsten Tag vergewaltigt werden, ging sie zur Polizei, die die Drohung aber als „Unmutsäußerung" abtat und die Ermittlungen einstellte. Durch die Unterstützung des Österreichischen Frauenrings wurden sie wieder aufgenommen.

Viele Beamte reagieren erschrocken, weil es ihnen gar nicht bewusst war, welche bedeutende Rolle sie gerade bei sensiblen Delikten im Heilungsprozess der Opfer einnehmen.

Ein anderes Mal wurde ein Fenster in Strobls Wohnung mit einem Luftdruckgewehr eingeschossen. Für die Polizei gab es keinen Grund, die Sache weiter zu verfolgen. Derzeit entscheidet die Staatsanwaltschaft darüber, ob es in einem anderen Fall zu einer Anklage kommt. Anfang des Jahres tauchten in ganz Wien Sticker mit Strobls Konterfei und dem Aufruf „Linke Weiber ausknocken!" auf. Der Verfassungsschutz ermittelte, im März ging der Akt an die Staatsanwaltschaft.

Anzeige

Auf die Frage, ob sie sich sicher fühle, bejaht sie erst. Sie erzählt dann aber, dass sie nachts als letzte aus der Straßenbahn aussteigt, damit niemand hinter ihr gehen kann, dass sie nicht gerne ohne ihren Mann zuhause ist und dass sie mittlerweile zweimal überlegt, ob sie einen Blogpost wirklich schreibt. „Ich schränke mich wahrscheinlich schon ein", sagt sie schließlich. „Das sollte ich nicht müssen." Von den Behörden fühlt sie sich mäßig beschützt. Während sie die Wache im Bezirk zwar als stets bemüht beschreibt, hat sie als „Linke" oft Angst vor FPÖ-Verflechtungen und traut sich manche Dinge nicht laut sagen.

Polizeisprecher Christoph Pölzl besteht darauf, dass alle Anzeigen gleich behandelt werden. Sexualdelikte werden vom Landeskriminalamt übernommen, wo Frauen von Kolleginnen vernommen und betreut werden. Es werden Kontakte zu Frauenhäusern und Beratungsstellen hergestellt und alles läuft so würdevoll wie möglich ab. Im Fall von Barbara war das anders. Wohl kann eine sexuelle Belästigung nicht mit einer Vergewaltigung verglichen werden, eine würdevolle Abwicklung hätten die weniger drastischen Fälle jedoch auch verdient.

Pölzl verweist bei Beschwerden auf das Bürgerservice. Man gehe konkreten Fällen intern nach. Auf die Bemerkung, dass das doch nur eine Formalität sein kann, weil niemand gerne eigenes Fehlverhalten zugibt oder Kollegen verpfeift, meint Pölzl resolut, dass diesen Fällen „ganz genau nachgegangen" und sie „disziplinarrechtlich verfolgt" werden.

Anzeige

Ich schildere ihm den Fall von Valentina*, die im Morgengrauen auf dem Heimweg am Lerchenfelder Gürtel unterwegs war und beobachtete, wie mehrere Polizisten einen Mann auf dem Boden festhielten, auf ihm knieten. Sie wusste nicht, warum, empfand die Brutalität aber als unverhältnismäßig. Sie ging hin und sprach die Beamten an. Diese schickten sie weg, sie solle sich nicht einmischen. Als sie schließlich ihr Handy zückte, um zu filmen, wurden sie ungemütlich. Valentina beleidigte die Beamten im Wortgefecht und wurde auf die Wache mitgenommen. Dort wurde sie laut eigener Aussage als „Hure" und „Gesindel" beschimpft, und mit derbem Unterton gefragt, was sie um diese Zeit überhaupt draußen mache. Sie bekam eine Verwaltungsstrafe wegen Beamtenbeleidigung, die sie kommentarlos zahlte, immerhin hatte sie sich dieser schuldig gemacht. Dass die Polizisten sie danach beschimpft hatten, konnte sie nicht beweisen. Eine Beschwerde schien ihr sinnlos.

Bei der Konfrontation mit dieser Geschichte, reagiert Pölzl zuallererst auf die „unverhältnismäßige Brutalität" der Beamten in Valentinas Erzählung und verteidigt diese. Schließlich wisse man ja nicht, was der Mann verbrochen hatte. Er verfehlt den Punkt. Zu den Beschimpfungen kann er sich später nicht wirklich äußern, da er keine Details kennt. Aber was sollte er auch sagen?

Mehr lesen: Gina-Lisa ist nach wie vor der richtige Fall, um über Vergewaltigungen zu reden

Anzeige

Beim Thema Cyberkriminalität verweist Pölzl auf das Bundeskriminalamt, dessen Sprecherin aufgrund der Anfrage zu Gewalt im Internet wiederum auf den Verfassungsschutz verweist. Der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2015 wurde am 2. Mai dieses Jahres veröffentlicht und enthält Fachbeiträge zu aktuellen Problembereichen. Der Beitrag zum Thema „Hasskriminalität im Internet" listet genau auf, was unter ein Hassdelikt/hate crime fällt. Ein solches liegt vor, wenn das Opfer „aufgrund eines geschützten Merkmals wie Nationalität, ‚Rasse', Hautfarbe, Herkunft, Volkszugehörigkeit, Religion, sexuelle Orientierung, politische Einstellung, Behinderung, gesellschaftlicher Status, äußeres Erscheinungsbild, u.a. ausgewählt wurde." Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums, beschreibt die Auflistung auf Nachfrage als demonstrativ, nicht taxativ, handele es sich doch um eine schwerpunktmäßige Erörterung. So nachvollziehbar diese Erklärung auch sein mag, ein einziges wesentliches Merkmal fehlt: das „Geschlecht".

Der Bericht geht insbesondere auch auf Hassrede/hate speech im Internet ein: „Aggressive bedrohliche, beleidigende und verhetzende fremdenfeindliche und besonders asylfeindliche Kommentare bestimmen das Diskussionsklima in sozialen Netzwerken und anderen Onlineforen." Dass Frauen im Internet ebenfalls hart attackiert werden, scheint außen vor zu sein. Tatsächlich kommen Frauen nur ein einziges Mal in dem Beitrag vor und zwar, wenn die „sexuellen Übergriffe gegen Frauen durch Täter mit Migrationshintergrund" adressiert werden.

Anzeige

Es soll hier nicht darum gehen, dem Problem der Fremden- und Asylfeindlichkeit weniger Platz zu geben, sondern darum, Sexismus und Frauenfeindlichkeit überhaupt erst einen einzuräumen. Grundböck erklärt dieses Fehlen damit, dass für das Berichtsjahr 2015 vor allem asyl- und fremdenfeindliche Motivationen berücksichtigt wurden, während es im Berichtsjahr 2016 im Lichte der aktuellen Diskussion auch um sexistische Motivationen gehen werde.

Es hat sich plötzlich so angefühlt, als hätte ich als Frau etwas falsch gemacht, nicht der Mann in der Straßenbahn.

Das ist gut. Doch auch, wenn die Diskussion in Österreich erst Mitte des Jahres im medialen Mainstream ankam, ist das Problem längst bekannt. Trotzdem werden Sexismus und Frauenfeindlichkeit bis zum nächsten Bericht im Mai 2017 unsichtbar bleiben. Es entsteht der Eindruck, dass die Behörden der erschreckenden Entwicklung von sexistisch und frauenfeindlich motivierter Hasskriminalität und Hassrede hinterherhinken. Es wundert unter diesem Gesichtspunkt auch nicht, dass die „Initiative gegen Gewalt im Netz" der Bundesregierung bisher nur durch Plakatsujets aufgefallen ist. Ein Leitfaden mit Tipps, wie sich Opfer verhalten sollen, soll bis zum Herbst ausgearbeitet werden.

Dieses Vakuum wird nur unzureichend dadurch gefüllt, dass Frauen anfangen, sich zu solidarisieren und Erlebnisse öffentlich zu machen, um nicht weiter unsichtbar zu sein. Die Behörden müssen dafür sensibilisiert werden und nicht erst bei Vergewaltigung, körperlicher Gewalt und Mord entsprechend reagieren. Hasskriminalität und Hassrede gegen Frauen muss thematisiert werden, ein sichtbarer Straftatbestand werden. Die Taten müssen Konsequenzen haben. Und zwar sowohl für die Täter der primären, als auch für jene der sekundären Viktimisierung. Es kann nicht sein, dass das Anzeigen eines sexuellen Übergriffs für manche Opfer ähnlich traumatisierend erlebt wird wie die Tat an sich.

„Es hat sich plötzlich so angefühlt, als hätte ich als Frau etwas falsch gemacht, nicht der Mann in der Straßenbahn. Das kann nicht der richtige Weg sein", weiß Barbara im Nachhinein. Doch viele Opfer wissen das nicht. Es ist höchste Zeit, das zu ändern.


*Namen von der Redaktion geändert

Titelfoto: Katii Bishop | Lizenz: CC0