Das wirft nun mehrere Fragen auf, vor allem die nach dem „Warum?". Hatte der Niedersachse dadurch irgendeinen finanziellen Vorteil? Welches Programm hat er für seine Porno-Collagen verwendet—eine raubkopierte Photoshop-Version, Paint? Und wenn man sich schon die Mühe macht, warum nimmt man dann das Gesicht seiner Schwägerin? Handelt es sich um die Schwester seiner Frau? Oder um die Frau seines Bruders? Und was von beidem wäre schlimmer?Immerhin: Für die Frau ist das Ganze vergleichsweise glimpflich ausgegangen, was sich allerdings auch auf die Schwere des Urteils ausgewirkt hat. Weil es nach der Veröffentlichung der Bilder „glücklicherweise" nicht zu einer direkten Belästigung des Opfers (beispielsweise durch Telefonanrufe) gekommen sei, senkte das Gericht die ursprünglich festgelegte Schmerzensgeldsumme von 22.000 Euro um 7.000 Euro. Das Erotikmodel wider Willen hatte erstmals 2010 von den Aktivitäten ihres Schwagers erfahren und ihn daraufhin angezeigt. Der Hobby-Grafiker legte gegen das erste Urteil Berufung ein, wurde allerdings erneut wegen schwerwiegender Verletzungen von Persönlichkeitsrechten schuldig gesprochen.Dein(e) Ex ist die größte Bedrohung für deine digitale Privatsphäre.