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Symbolfoto: IMAGO / Cavan Images

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Reproduktive Rechte

Was in Deutschland mit Embryonen und Föten nach einer Abtreibung passiert

Abtreibungsgegner verbreiten gerne Horrorgeschichten über industriell weiterverarbeitetes fetales Gewebe. Die Realität ist allerdings deutlich komplexer—und gesetzlich streng geregelt.

Im Jahr 2015 wurden in Deutschland 99.237 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Im dritten Quartal 2016 waren es knapp 24.200, etwa 0,2 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum—was für viele Ärzte Alltag ist, bleibt für die Allgemeinheit nach wie vor ein stark tabuisiertes und emotional diskutiertes Thema. Während in Debatten um reproduktive Rechte gerne über Moral und psychologische Auswirkungen einer Abtreibung diskutiert wird, bleibt eine Frage zumeist offen: Was passiert mit den abgetriebenen Zellen?

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Grundlegend ist der Umgang mit Tod- und Fehlgeburten durch das Gesetz zur Bestattungspflicht in Deutschland genau geregelt. Zwar sind die genauen Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, orientieren sich allerdings grundsätzlich an § 31 des Personenstandgesetzes, das ganz klar regelt, wann es sich um eine Lebend-, Fehl- beziehungsweise Totgeburt handelt und ab wann ein Kind beim Standesamt eingetragen werden kann.

Embryonen und Föten, die nicht bestattungspflichtig sind, fallen derweil unter die sogenannte Beseitigungspflicht, welche Kliniken per Gesetz zu einer „hygienisch einwandfreien und dem sittlichen Empfinden entsprechenden" Beseitigung verpflichtet. Eine eher vage Umschreibung, die insbesondere von Abtreibungsgegnern gerne dafür genutzt wird, Schauergeschichten zu verbreiten, die dem von ihnen propagierten Bild der unmenschlichen Abtreibungsindustrie entsprechen.

Mehr lesen: „Abtreibung war eine Schande"—die illegale Abtreibung meiner Oma

Tatsächlich soll es in Deutschland Ende der 90er aber einen Fall gegeben haben, der wirklich nach dystopischem Horrorfilm klingt. Damals wurde von verschiedenen Medien berichtet, dass die Berliner KEG Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaft bereits in den achtziger Jahren eine neue Methode entwickelt hätte, um infektiöse organische Klinikabfälle wie amputierte Körperteile, Organabfälle sowie Blutbeutel und –konserven nach eigener Aussage nicht nur kostengünstiger, sondern auch umweltfreundlicher zu entsorgen. Das sollte nicht nur die hauseigenen Verbrennungsanlagen der Krankenhäuser überflüssig machen, durch die oftmals unkontrolliert Dioxin an die Umwelt abgegeben wurde, sondern dem Großteil der Berliner Krankenhäuser angeblich auch hohe Kosten sparen. Der Klinikmüll sollte nicht mehr länger in der Sondermüllverbrennung behandelt, sondern zu ungiftigem Granulat zerkleinert und anschließend in der Hausmüllverbrennungsanlage in Ruhleben verbrannt werden. Die so entstandene Schlacke würde anschließend von der Berliner Stadtreinigung als Straßenbelag und Abdeckungsmaterial für Deponien verkauft. Allerdings sollen sich unter den Klinikabfällen ohne das Wissen der Ärzte angeblich auch Fehl- und Totgeburten befunden haben.

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Dr. Gabriele Halder, Gynäkologin und Vorstandsmitglied des Familienplanungszentrums Berlin e.V., kann sich ebenfalls noch an diesen sogenannten „Granulat-Skandal" erinnern. „Das ist so verbreitet worden", meint sie, „aber ich weiß nicht, ob da was dran war." Sie ist der Meinung, dass die Öffentlichkeit seither sehr viel stärker für das Thema sensibilisiert wurde, dennoch ist es ihrer Erfahrung nach für die wenigsten Frauen, die einen Abbruch nach der Beratungsregel vornehmen lassen, wichtig zu wissen, was mit dem Material passiert.

In der Natur kommt es zuhauf vor, dass frühe Schwangerschaften abgehen.

„Es ist so individuell, aber für die Mehrheit der Frauen nicht relevant, weil sie die Schwangerschaft einfach nur beenden wollen. Es ist auch nicht Teil der regulären Aufklärung—so wie auch bei einer Gallenblasenentfernung auch nicht gesagt wird, was mit der Gallenblase passiert." Entscheidend dafür, wie mit den abgetriebenen Embryonen und Föten umgegangen wird, ist das Alter des Schwangerschaft und die Art des Abbruchs.

Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (96 Prozent) erfolgen in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nach der Beratungsregel—das heißt, bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach Befruchtung, in der der Embryo maximal 14 Gramm schwer und 5,4 Zentimeter lang ist. In diesem Zeitraum gibt es zwei Möglichkeiten, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen: operativ oder medikamentös.

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Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruchs kann bis zur neunten Woche erfolgen und ist laut Dr. Halder ein sehr privates und intimes Geschehen, das einem natürlichen Abgang ähnelt. „Das ist wie ein spontaner Abort", sagt sie. „In der Natur kommt es zuhauf vor, dass frühe Schwangerschaften abgehen." Hierzu brauchen Frauen nicht notwendigerweise unter ärztlicher Aufsicht bleiben, sondern können das kontraktionsauslösende Medikament auch zu Hause einnehmen. Das abgehende Gewebe ist laut Dr. Halder „lediglich ein kleines Säckchen mit zwei Zentimetern Durchmesser" und verschwindet meist einfach in der Toilette.

Bei einem operativen Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Schwangerschaftswoche wird die Gebärmutterschleimhaut dagegen mitsamt dem Embryo abgesaugt. Das embryonale Gewebe wird gemeinsam mit der Plazenta und Blut im Glasbehälter der Absaugmaschine aufgefangen und nach dem Eingriff in einen kleinen Plastikbecher mit Formalin gegeben. Anschließend geht das Ganze dann zur Untersuchung in die Pathologie. „Das ist wie bei anderen Proben auch—wie bei Probeentnahmen aus dem Magen beispielweise", erklärt Dr. Halder. Von dem embryonalen Gewebe ist nach der Absaugung wenig zu erkennen, da das Material „nach der Absaugung nicht mehr intakt ist. Die Embryonen sind zu diesem Zeitpunkt noch sehr gallertartig, sonst könnte man sie auch nicht absaugen."

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Ein anderes Thema ist der Abbruch einer fortgeschrittenen Schwangerschaft—insbesondere, wenn der Abbruch nicht mehr operativ erfolgen kann und die Frau den Fötus gebären muss. Allerdings erfolgen lediglich vier Prozent aller Schwangerschaftsabbrüche nach einer medizinischen oder kriminologischen Indikation und dürfen somit auch noch nach der zwölften Schwangerschaftswoche vorgenommen werden. In einigen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg sind Kliniken nach dem Bestattungsgesetz ab einem Gewicht von 500 Gramm, was in etwa der 23. Schwangerschaftswoche entspricht, dazu verpflichtet, die Kinder zu bestatten. In Berlin sowie in einigen weiteren Bundesländern besteht dagegen erst ab einem Gewicht von 1.000 Gramm (27. SSW) eine Bestattungspflicht.

Viele Menschen lassen die Föten in einem solchen Fall in Einzel- oder Familiengräber beisetzen. Allerdings ist das aus persönlichen oder auch ganz einfach aus finanziellen Gründen nicht immer möglich. „[Das] ist so unterschiedlich," meint Dr. Halder. „Für manche Menschen ist es eine Zumutung, dass sie Geld ausgeben müssen für ein Kind, das nicht leben darf oder nicht leben kann."

Es könnte immer sein, dass da irgendwer was davon an die Forschung gibt, aber ich glaube nicht, dass das innerhalb der Medizinerschaft irgendein Anliegen ist.

Meist werden die Fehl- und auch Totgeburten dann von den Kliniken gesammelt und in regelmäßigen Abständen in Sammelbestattungen anonym in einem Grab für sogenannte Sternenkinder beigesetzt. Diese Form der Bestattung ist in den meisten Fällen kostenlos und sollte, laut Dr. Halder, eigentlich auch Teil des Gesundheitswesens sein—ein Vorschlag, der vor allem auch im Hinblick auf die psychische Gesundheit der Frauen große Bedeutung hat.

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Dr. Halder ist seit den 80er-Jahren als Gynäkologin tätig und war auch schon zu Studienzeiten als Beraterin im Frauenzentrum aktiv. Auf meine Frage, ob sie schon mal erlebt hat, dass Ärzte unethisch mit embryonalen oder fötalem Gewebe umgegangen sind oder Geschäfte damit gemacht haben—wie es von Abtreibungsgegnern immer wieder behauptet wird—, meint sie nur: „Man kann theoretisch immer davon ausgehen, dass es Leute geben könnte, die das Ganze nicht richtig handhaben. Es könnte immer sein, dass da irgendwer was davon an die Forschung gibt, aber ich glaube es eigentlich nicht, dass das innerhalb der Medizinerschaft irgendein Anliegen ist."

Obwohl die meisten Abtreibungen nach der Beratungsregel innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft stattfinden, zeigen Abtreibungsgegner, wie Dr. Halder aus eigener Erfahrung weiß, oftmals Frauen mit Babybauch oder verteilen bei Demonstrationen Plastikembryonen in der Größe eines Fötus in der 16. Schwangerschaftswoche. „Das sind Bilder, die sind irreführend, die sollen etwas provozieren—eine Form von Empathie mit dem quasi schon lebensfähigen Kind erzeugen. Aber das ist einfach falsch."

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Die Emotionalität dieser Debatte trägt auch dazu bei, dass Schwangerschaftsabbrüche nach wie vor gesellschaftlich tabuisiert werden. „[Früher] wurde es nicht offen gehandelt, wie es zu einem Abbruch kam und das ist im Prinzip heute nicht ganz anders wegen § 218 und 219 des Strafgesetzbuches", sagt Dr. Halder. Diese beiden Paragraphen des Strafgesetzbuches regeln den Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen und verbieten es Ärzten, öffentlich Informationen über Abtreibungen zu verbreiten. „Das schafft einen sehr ängstlichen Umgang mit dem Thema", meint Dr. Halder. Für sie ist es wichtig klarzumachen, dass Schwangerschaften aus ganz individuellen und unterschiedlichen Gründen abgebrochen werden und auch Wunschkinder nicht immer ausgetragen werden können. Letztendlich würde der offenere Umgang nicht nur vielen Frauen bei der Verarbeitung ihrer Erfahrung helfen—es würde Abtreibungsgegnern auch den Raum für Spekulationen nehmen.

Was Frühschwangerschaften betrifft, ist die Gynäkologin der Meinung, dass Frauen frei entscheiden dürfen sollten, was mit dem Gewebe passiert—beispielsweise auch die Möglichkeit zu bekommen, es selbst im Garten zu begraben: „Bei etwas so individuellem und intimen, was die Natur [zu diesem Zeitpunkt] auch oft einfach so erledigt, finde ich, dass es einer Frau einfach zusteht, diesen Teil von sich mit nach Hause zu nehmen."