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Darf Richard Lugner sich Unterschriften durch Kinogutscheine erkaufen?

„Momentan haben wir die Problematik, die 6.000 Unterschriften zu erreichen. Es ist nämlich nicht sicher, ob wir das schaffen", so Lugner.

Wer dem Lugner hilft Präsident zu werden, kommt gratis ins Kino. Das ist ein Mann des Volkes! — Anna Thalhammer (@anna_thalhammer)2. März 2016

Bis 18. März müssen die Kandidaten für die Bundespräsidentschaftswahl jeweils 6.000 Unterstützungserklärungen aufstellen. Sehr viel Zeit bleibt Richard und seiner Frau Cathy Lugner auf dem Weg zur Kandidatur also nicht mehr. Seit Dienstag wirbt der Bauherr deswegen mit einer besonderen Aktion: „Kommt zu uns in die Lugner City, bringt eure unterschriebene und beglaubigte Unterstützungserklärung vorbei und bekommt als Dankeschön einen Kino-Gutschein!"

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Eine Unterschrift für Lugner und dafür gratis ins Kino—ist das legal? Auf Nachfrage von VICE stellt Richard Lugner am Telefon gleich mal klar: „Es geht hier nicht um gratis Kino, sondern um einen 5-Euro-Gutschein. Zudem haben wir von unserem Rechtsanwalt ein Gutachten dazu machen lassen", so der Bauunternehmer. Dieser sei zu dem Ergebnis gekommen, dass man durchaus Menschen für ihre Unterschrift etwas bezahlen oder schenken dürfte. Nur ein Stimmenkauf wäre nach Lugners juristischem Gutachten illegal—und das tue er schließlich ja nicht, meint er.

Auch Andreas Fitzthum vom Magistrat sieht das ähnlich: „Dieser Punkt ist weder im Bundespräsidentschafts-Gesetz noch in der Nationalratswahlordnung geregelt, welche für diese Frage herangezogen werden." Fitzthum beschäftigt sich professionell mit der Wahlorganisation in Österreich. Seiner Einschätzung nach habe es so etwas noch nie gegeben. „Manchmal wurde in der Vergangenheit über Werbung diskutiert und es gab Anschuldigungen, aber soweit ich mich erinnern kann, ging es noch nie darum, dass sich jemand Unterschriften kaufen wollte."

Lugner sieht diese Aktion als sein gutes Recht an—schließlich würde die ÖVP sogar Reisegutscheine verschenken, meint er. Auch Profil berichtet davon, dass in Leopoldstadt und Brigittenau die Personen mit den meisten Unterstützungserklärungen für Andreas Kohl 400 Euro Reisegutscheine bekommen würden.

Es laufe zudem bisher nicht unbedingt gut für Richard Lugner im Wahlkampf: „Momentan haben wir die Problematik, die 6.000 Unterschriften zu erreichen. Es ist nämlich nicht sicher, ob wir das schaffen", so Lugner. Die Mitschuld dafür gibt er dem ORF, der ihn benachteilige und ihn in die Wahlberichterstattung nicht miteinbeziehen würde.

Ob der Tausch Unterschrift gegen Kinogutschein nun legal ist oder nicht bleibt vorerst Ansichtssache. Auch das Innenministerium ist sich nicht sicher: „Wir prüfen das gerade, weil wir nicht wissen, ob das, was Lugner hier macht, strafbar ist oder nicht. Wir sind halt auch keine Strafrechtsexperten. Aber ja, es könnte strafbar sein", meint Robert Stein vom Ministerium. „Das Problem ist, dass es keine Judikatur und auch keinen Präzedenzfall dazu gibt", sagt Stein von der Abteilung für Wahlangelegenheiten im Ministerium.

Eines ist abseits der Rechtslage aber jetzt schon klar: Mörtel schreibt wieder mal Geschichte—auch wenn er sich technisch gesehen vielleicht keine Stimmen bei der Wahl, sondern nur Unterschriften im Vorfeld erkaufen mag.

Eva auf Twitter: @immerwiederEva