intergeschlechtlich
Bundesverfassungsgericht entscheidet: Es gibt mehr als zwei Geschlechter
"Das Grundgesetz gebietet nicht, den Personenstand hinsichtlich des Geschlechts ausschließlich binär zu regeln."
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"Das Grundgesetz gebietet nicht, den Personenstand hinsichtlich des Geschlechts ausschließlich binär zu regeln."